Gebührenreglement der Immocando AG

1. Allgemeines

Das folgende Gebührenreglement regelt, wann und in welchem Umfang für den Kunden Gebühren anfallen, wenn er oder sie die Leistungen von Immocando in Anspruch nimmt.

2. Gebühren für die Nutzung der Plattform

2.1 Übersicht

Die Gebühren zur Nutzung der Plattform richten sich nach dem vom Kunden gewählten Abo-Modell. Dem Kunden stehen folgende Abo-Modelle zur Verfügung:

2.2 Abo „Interessenten/Suchende“

Personen, die selbst keine Objekte über die Plattform anbieten, sich aber für solche interessieren, können die Plattform kostenlos nutzen. Es gelten folgende Konditionen:

  • Vertragsdauer: unbeschränkt (jederzeit kündbar);
  • Keine Pflicht des Kunden zur Bezahlung einer Transaktionsgebühr (Ziff. 4).

2.3 Abo „Makler“

Immobilienmakler (natürliche oder juristische Personen, welche gewerbsmässig Immobilien vermitteln) können die Plattform gegen Bezahlung einer jährlichen Nutzungsgebühr nutzen. Es gelten folgende Konditionen:
  • Der Kunde hat Zugang auf das Verkaufs- und Transaktionstool der Plattform;
  • Dem Kunden steht eine Anbindung an ausgewählte Softwarelösungen zur Vermarktung von Immobilien zur Verfügung (aktuell: CasaOne der Casasoft AG; Anbindung weiterer Softwarelösungen kann beantragt werden, ist jedoch separat zu vergüten);
  • Dem Kunden werden Suchprofile von Investoren vermittelt;
  • Dem Kunden steht die ClosedCircle-Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, Angebote nur einem ausgewählten Kreis von Nutzern zugänglich zu machen;
  • Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate;
  • Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt CHF 990 (inkl. MwSt.), zahlbar in einer Rate direkt nach Eröffnung des Kundenkontos;
  • Keine Pflicht des Kunden zur Bezahlung einer Transaktionsgebühr (Ziff. 4).

2.4 Abo „Eigentümer“

Eigentümer von Immobilien können die Plattform ohne Bezahlung einer jährlichen Nutzungsgebühr nutzen. Es gelten folgende Konditionen:

  • Der Kunde hat Zugang auf das Verkaufs- und Transaktionstool der Plattform;
  • Dem Kunden werden passende Suchprofile von Investoren vermittelt;
  • Dem Kunden steht die ClosedCircle-Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, Angebote nur einem ausgewählten Kreis von Nutzern zugänglich zu machen;
  • Vertragsdauer: unbeschränkt (jederzeit kündbar);
  • Pflicht zur Bezahlung einer Transaktionsgebühr (vgl. Ziff. 4).

2.5 Abo „Institutionelle“

Institutionellen Anlegern können von Immocando massgeschneiderte Offerten für die Nutzung der Plattform angeboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung der Plattform als Transaktionstool oder die Verwendung der ClosedCircle-Funktion, welche es erlaubt, Angebote nur einem ausgewählten Kreis von Nutzern zugänglich zu machen. Gerne stehen wir für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

3. Vertragsdauer

Sofern im entsprechenden Abo eine Vertragsdauer definiert ist, wird diese jeweils automatisch um die Länge der Vertragsdauer verlängert, sofern der Kunde oder Immocando nicht vor Ablauf der laufenden Vertragsdauer das entsprechende Abo per Ende der Vertragsdauer kündet. Vorbehalten bleibt das Kündigungsrecht von Immocando nach Ziff. 2.4.2 der AGB von Immocando.

Ist im entsprechenden Abo keine Vertragsdauer definiert, so können die Parteien das Abo jederzeit per sofort künden.

Löscht ein Kunde sein Kundenkonto, so gilt dies als Kündigung per Ende der laufenden Vertragsdauer (sofern anwendbar), wobei der Kunde damit für den Rest der Vertragsdauer auf die Leistungen von Immocando verzichtet. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Gebühren für die laufende Vertragsdauer ist ausgeschlossen.

4. Transaktionsgebühren

4.1 Anfallen der Transaktionsgebühr

Der Verkäufer eines Objekts ist zur Zahlung einer Transaktionsgebühr an Immocando verpflichtet, wenn über die Plattform ein Match erfolgte („Matching-Gebühr“; vgl. Ziff. 4.1.1) und wenn der Verkäufer ein Objekt an einen Interessenten verkauft („Verkaufsgebühr“; vgl. Ziff. 4.1.2). Für Interessenten fallen keine Transaktionsgebühren an.

4.1.1 Matching-Gebühr

Die Matching-Gebühr fällt an, wenn auf der Plattform ein „Match“ erfolgt. Auf der Plattform erfolgt ein Match, wenn
(i) ein Interessent ein Sofortkaufangebot abgibt oder
(ii) ein Interessent ein Angebot abgibt, welches mindestens dem vom Verkäufer definierten Mindestkaufpreis entspricht.
Der Match gilt auch dann als erfolgt, wenn der beabsichtigte Verkauf des Objekts ausbleibt.

4.1.2 Verkaufsgebühr

Die Verkaufsgebühr fällt an, wenn ein Verkäufer innerhalb von 24 Monaten nach entsprechender Interessenbekundung durch einen Interessenten ein Objekt an diesen Interessenten veräussert. Als Interessensbekundung gilt, wenn sich der Interessent über die Plattform für das konkrete Objekt als „interessiert“ zu erkennen gibt, z.B. durch Aktivierung der entsprechenden Funktion auf der Plattform. Ein Match auf der Plattform im Sinne von Ziff. 4.1.1 ist hierfür nicht notwendig.

Die Verkaufsgebühr fällt auch an, wenn der Verkauf durch eine nahestehende Person des Verkäufers und/oder an eine dem Interessenten nahestehende Person erfolgt. Die Kunden sind verpflichtet, solche Verkäufe innerhalb von 14 Tagen nach Vollzug des Verkaufs Immocando anzuzeigen.

Als nahestehende Person gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Kunden in einer verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder einer tatsächlichen Verbindung steht.

Ist Immocando der Ansicht, dass bei einem Verkauf eines Objekts eine nahestehende Person involviert ist, so fordert Immocando den betroffenen Kunden auf, innert 14 Tagen allfällige Beziehungen zur entsprechenden Person offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, solche Anfragen innert Frist zu wahrheitsgemäss zu beantworten und auf Verlangen von Immocando entsprechend zu belegen.

4.2 Berechnung der Transaktionsgebühren

4.2.1 Höhe der Matching-Gebühr

Die Matching-Gebühr beträgt CHF 400 exkl. MwSt.

4.2.2 Höhe der Verkaufsgebühr

Die Verkaufsgebühr beträgt 0.25% des Transaktionswertes.

Der Transaktionswert bestimmt sich bei einem Match auf der Plattform gemäss Ziff. 4.1.1 nach jenem Wert, welcher die Transaktion auslöst (z.B. Höchstgebot oder Sofortkaufangebot).

Bei einem anderweitigen Verkauf (ohne Match auf der Plattform i.S.v. Ziff. 4.1.1) an einen Interessenten erfolgt die Berechnung des Transaktionswerts nach dem effektiven Kaufpreis des Objekts. Weigert sich ein Verkäufer, den Kaufpreis gegenüber Immocando offen zu legen, kann Immocando nach eigenem Ermessen entweder (i) eine Transaktionsgebühr von pauschal CHF 50’000 verlangen oder (ii) die Transaktionsgebühr basierend auf einer eigenen Schätzung des Objekts festlegen.

Hat der Verkäufer sowohl eine Matching-Gebühr (Ziff. 4.2.1) als auch eine Verkaufsgebühr (Ziff. 4.2.2) zu entrichten, wird die Matching-Gebühr von der Verkaufsgebühr in Abzug gebracht. Die minimale Verkaufsgebühr (nach Abzug der Matching-Gebühr) beträgt jedoch CHF 500.

5. Gebühren für Zusatzservices

Die Bedingungen, zu welchen Immocando die Zusatzservices anbietet, ergeben sich aus den konkreten Angeboten auf der Plattform. Immocando behält sich vor, Art und Umfang dieser Zusatzservices jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder Angebote zu entfernen.

6. Leistungsangebote von Drittanbietern

Immocando kann Leistungsangebote von Drittanbietern auf der Plattform publizieren. Die Konditionen, zu welchen diese Leistungen angeboten werden, legt der entsprechende Leistungserbringer fest. Immocando vermittelt Kunden lediglich mit diesen Leistungserbringern und steht nicht für die Leistungserbringung der Drittanbieter ein. Immocando und die Drittanbieter behalten sich vor, Art und Umfang dieser Angebote jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder Angebote zu entfernen.

6. Verweis auf die AGB von Immocando

Im Übrigen verweist Immocando auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auf Ziff. 4 (Bezahlung von Gebühren).

April, 2022